Nabend,
mir sind mehrere Dinge aufgefallen, die meiner Ansicht nach Klärung benötigen:
Laut Strafenkatalog können bei "großen" Aktionen ja schnell mal 48h Jailtime zusammenkommen, Raub+Waffenbesitz+Flucht+Eingriff in den Verkehr,... etc.
Wird die U-Haft angerechnet werden? Dazu steht in der StPO nichts.
Wie wird mit Chars umgegangen, die in U-Haft sitzen?
Speziell soll mit ihnen überhaupt interagiert werden?
Da ich jetzt fast 4h am Stück (25.12. 23:38-26.12-03:20)mit dem Char online war, der Beamte welcher die Dokumente für den Staatsanwalt gemacht hat war zwischenzeitlich on, der Staatsanwalt (Liam Vance?)war on, mehrere Cops
sind/waren on, waren auch in meiner Reichweite da ich /me`s und gespräche lesen konnte, hab /me`s gemacht wie (/me stutzt, /me versucht durch die Stäbe zu lunschen um etwas zu erkennen, etc)
aber trotzdem kam keiner mal in den Zellenblock.
Das machts doch sehr schwer sich dann für die dunkle Seite zu begeistern.
Die Aktion war ja von mir auch über mehrere Wochenenden vorbereitet (z.B. erstes Auftauchen und Flucht mit dem STW - da war der Heli schon im Einsatz, ein Wochenende später erster Versuch eines Überfalls auf John, nächstes Wochenende dann Aktion - ergo 3 Wochenenden)
und nun gammelt man in Erwartung auf RP (grade war nun auch noch Durchsuchung, hab die Gespräche mitbekommen, da hätte man den Täter ja mitnehmen können oder so)
sinnlos fast 4h rum.
Da brauch ich mehr Infos wie es gedacht ist, weil sonst investier ich die Zeit nicht mehr und es gibt auch von mir nur noch "sinnlose" Verfolgungsjagden ![]()
Schönen zweiten Feiertag wünsch ich euch allen!