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  • Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner

    Tradition aus Massachusetts. Präsenz in Los Santos.

    Über Dr. Raymond E. Vance

    Geboren 1947 in Boston, Massachusetts, steht Dr. Raymond E. Vance für kompromisslose Verteidigung, taktische Brillanz und einen Ruf, der selbst vor zweifelhaften Doktortiteln nicht haltmacht. Vom Militärangestellten zum Angesehenen-Ermittler, heute das Gesicht einer Kanzlei, die in Los Santos neue Maßstäbe setzt.

    Mit an Bord: Ehefrau Amanda, das strategische Rückgrat der Kanzlei.

    Leistungsspektrum

    • Strafverteidigung nach §1 StGB sowie Abschnitt 6 (§§15-21 StGB)
      • Vertretung in Fällen von Mord, Totschlag und schwerer Körperverletzung
    • Drogen- und Betäubungsmittelstraftaten gemäß Abschnitt 11 (§48 & §50 StGB)
      • Verteidigung bei Besitz, Handel und Schmuggel von Betäubungsmitteln
    • Amtsmissbrauch und Korruption nach Abschnitt 16 (§§63-65 StGB)
      • Verteidigung bei Amtsanmaßung, Vorteilsnahme und Bestechung
    • Wirtschaftsstrafrecht und Steuervergehen (§53 StGB)
      • Beratung und Vertretung bei Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung
    • Notwehr und Nothilfe nach Abschnitt 3. (§7 StGB)
      • Rechtliche Beurteilung und Verteidigung bei Ausnahmesituationen
    • Haftrechtliche Maßnahmen (§19 StPO)
      • Einsatz gegen unrechtmäßige U-Haft oder Untersuchungshaft
    • Soforthilfe bei Durchsuchung & Beschlagnahmung (§20 und §21 StPO)
      • Beratung und Notfallbetreuung bei polizeilichen Maßnahmen
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
      • Verteidigung gegen Bußgelder und Verwarnungen
    • Vertretung des Staates San Andreas(Government)(§§ 11, 12, 13, 14 und 37) einer Bundesbehörde oder staatlichen Behörden* nach Abschnitt 5 (§§11-14 StGB)
      • Ermittlung gegen Mitarbeiter, Vertretung des Government im eigenen Interesse(Gegen Terrorismus, Hochverrat)
      • Ermittlung gegen Beamte im Auftrag des Staates, Erhebung von Klagen gegen Beamte im Interesse des Staates
    • Beratung bei Notfällen
      • 24/7 Erreichbarkeit bei polizeilichen oder gerichtlichen Vorfällen


    Vertretungsausschluss bei Interessenkollision

    Übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner die Vertretung des Staates, einer Bundes- oder Landesbehörde oder einer sonstigen öffentlichen Institution, ist eine gleichzeitige oder nachträgliche Vertretung der Gegenseite im selben Verfahren ausgeschlossen. Mit Auftragserteilung verpflichtet sich die Kanzlei zur ausschließlichen Wahrung der Interessen der jeweiligen Behörde. Eine Mandatsübernahme für die Gegenpartei ist aus Gründen der Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Interessenklarheit rechtlich und standesethisch ausgeschlossen. Eine Behörde hat das Recht auf Akteneinsicht im laufenden Verfahren.

    Verhaltenscodes / Mandatsrichtlinien

    Die Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen im Umgang mit Mandanten, Behörden und dem Gericht:

    • Mandatsannahme erfolgt ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung auf Interessenkonflikte.
    • Absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten, selbst nach Mandatsbeendigung.
    • Mandanten erhalten ehrliche Einschätzungen zur Sach- und Rechtslage – kein Schönreden, keine falschen Versprechungen.
    • Keine Mandatsübernahme bei offensichtlich aussichtslosen oder rein querulatorischen Anliegen.
    • Kooperation mit Behörden nur im Rahmen gesetzlich zulässiger und ethisch vertretbarer Grenzen.
    • Verpflichtung zu Transparenz bei Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten.

    FAQ – Häufig gestellte Fragen

    • Wie erreiche ich die Kanzlei in Notfällen?
      Die Kanzlei ist rund um die Uhr per E-Mail erreichbar. Für dringende Fälle (z. B. Festnahme, Hausdurchsuchung) ist eine sofortige Rückmeldung garantiert.
    • Was kostet eine Erstberatung?
      Die Erstberatung ist kostenfrei, sofern daraus kein direktes Mandat hervorgeht. Bei Mandatsannahme wird der Stundensatz offen kommuniziert.
    • Was passiert, wenn die Kanzlei bereits die Gegenseite vertritt?
      Die Kanzlei übernimmt in diesem Fall kein Mandat. Die Interessenwahrung ist strikt einseitig und kollisionsfrei.
    • Wie läuft die Mandatserteilung ab?
      Nach Kontaktaufnahme erfolgt ein persönliches oder telefonisches Gespräch. Bei Einigung über Art und Umfang der Vertretung wird ein schriftlicher Mandatsvertrag aufgesetzt.
    • Wird meine Akte mit Behörden geteilt?
      Nur, wenn Sie uns schriftlich von der Schweigepflicht entbinden oder eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht.

    Referenzen / Fallbeispiele

    • Fall 01 – Staatsbediensteter unter Korruptionsverdacht:
      Verteidigung eines ranghohen Beamten des LSPD. Einstellung des Verfahrens wegen unzureichender Beweislage.
    • Fall 02 – Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss:
      Eilverfahren gegen die Staatsanwaltschaft. Erfolg: Beweismittelverwertungsverbot durchgesetzt, Mandant freigesprochen.
    • Fall 03 – Wirtschaftskriminalität in mittlerem Unternehmen:
      Aufdeckung interner Veruntreuung, Strafanzeige gegen Geschäftsführer im Auftrag des Staates San Andreas.
    • Fall 04 – Selbstjustiz in Notwehrlage:
      Verteidigung eines Bürgers, der einen Angreifer schwer verletzte. Notwehr erfolgreich nachgewiesen, Freispruch.
    • Fall 05 – Polizeigewalt im Verhörraum:
      Vertretung des Police Department of Massachusetts in einem internen Verfahren gegen vier Ermittlungsbeamte. Gegenstand: mehrfach dokumentierte Fälle gewaltsam erzwungener Geständnisse. Ergebnis: Drei Beamte suspendiert, einer strafversetzt. Verteidigung des Departments als Institution gegenüber Presse, Öffentlichkeit und interner Aufsicht. Maßnahmenplan zur Verfahrensreform erfolgreich implementiert, Strafverfahren gegen die Behörde abgewendet.

    Rechtslage / Rechtsthemen-Blog

    In unserem Rechtsthemen-Blog analysieren wir aktuelle Entwicklungen und praxisnahe Fragen aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

    • ...folgt

    Der Blog wird fortlaufend ergänzt. Themenvorschläge? Schreiben Sie uns.

    Mandatsanfrage stellen

    Sie möchten ein Mandat erteilen oder eine Erstberatung anfragen? Füllen Sie folgendes Formular aus und senden Sie es an kanzlei@vance-partner.sa und wir melden uns schnellstmöglich:

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    📌 Betreff:

    [Kurze Themenbeschreibung, z. B. „Strafverteidigung – U-Haft“]

    📄 Anliegen:

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    Unser Team

    Dr. Raymond E. Vance – Gründer & Strafverteidiger – unorthodox, aber effektiv.
    Amanda Vance – Organisation & Strategie – die stille Kraft.
    Dolores Vega – Standortleitung Massachusetts – klug, scharf, unnachgiebig.

    Dr. Farnham

    Kontakt

    Standort Los Santos:
    Adressdaten folgen
    E-Mail: kanzlei@vance-partner.de

    Hauptkanzlei Massachusetts:
    75 Elm Street, Somerville, MA
    Telefon: (617) 888-1947

  • Polizeigewalt im Verhörraum und an geheimen Orten

    Exklusive Enthüllung – Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner deckt systemische Mängel auf

    Veröffentlicht am 03. Juni 2015

    In einem brisanten internen Verfahren wurden insgesamt vier Beamte des Police Departments von Massachussetts mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Der Verdacht: systematische Aktenfälschung, gezielte Aussageverzerrung sowie die Manipulation von Ermittlungsprotokollen über einen Zeitraum von mindestens neun Monaten.

    Die juristische Aufarbeitung wurde maßgeblich von der renommierten Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner geleitet, die im Auftrag des Chief of Police vom Police Department Massachussetts das gesamte Untersuchungsverfahren koordinierte. Die Kanzlei trug entscheidend dazu bei, dass interne Schwachstellen aufgedeckt und juristisch sauber dokumentiert wurden.

    Die Ermittlungen begannen nach anonymen Hinweisen aus den Reihen der Belegschaft. Bereits in der ersten Prüfungswoche konnten über ein Dutzend Fälle identifiziert werden, in denen Verfahrensprotokolle rückdatiert oder abgeändert worden waren. In mehreren Fällen wurden auch Aussagen unter zweifelhaften Umständen erwirkt, was die Einhaltung der Menschenrechte in Frage stellte.

    Auf Grundlage der Untersuchungsakte empfahl die Kanzlei die sofortige Suspendierung der betroffenen Beamten. Drei wurden fristlos entlassen, einer Strafversetzt. In enger Abstimmung mit der Polizeileitung erarbeitete Dr. Raymond E. Vance & Partner einen umfassenden Maßnahmenplan zur strukturellen Reform interner Kontrollinstanzen.

    Die Kanzlei betonte in einer Presseerklärung: „Institutionelles Versagen kann nur durch konsequente Aufarbeitung, Transparenz und den Willen zur Veränderung überwunden werden.“ Durch das Eingreifen der Kanzlei konnte ein drohendes Ermittlungsverfahren gegen die Behörde als Ganzes abgewendet werden.

    Die Polizeibehörde zeigte sich einsichtig und kündigte an, künftig externe Prüfinstanzen jährlich hinzuzuziehen. Die Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner bleibt weiterhin als beratende Instanz eingebunden und gilt als entscheidender Faktor dafür, dass der Vertrauensverlust in der Bevölkerung begrenzt werden konnte.

    © 2015 Springfield City Library


    Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss: Mandant erfolgreich freigesprochen

    Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner geht erneut gegen Staatsanwaltschaft vor

    Veröffentlicht am 10. Februar 2016

    In einem wichtigen Fall vertrat die Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner erneut einen Mandanten, der Opfer einer rechtswidrigen Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss wurde.

    Die Polizei hatte die Wohnung des Betroffenen durchsucht, ohne einen Durchsuchungsbefehl eines Richters einzuholen. Dies verstößt gegen geltendes Gesetz der Strafprozessordnung, da keine Gefahr im Verzug vorlag, die einen solchen Eingriff rechtfertigen würde.

    Die Staatsanwaltschaft versuchte, die Maßnahme mit einer vermeintlichen Gefahrenlage zu rechtfertigen. Die Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner führte jedoch erfolgreich vor Gericht aus, dass keine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vorlag und die Durchsuchung somit illegal war.

    Im daraufhin eingeleiteten Eilverfahren wurde die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung bestätigt und sämtliche daraus gewonnenen Beweismittel wurden als unzulässig verworfen.

    Der Mandant wurde folglich freigesprochen. Die Kanzlei betonte, dass das Urteil ein wichtiges Signal gegen unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre und für den Schutz der Grundrechte ist.

    Die Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner sieht den Fall als weiteren Beleg für die Notwendigkeit strenger richterlicher Kontrolle bei polizeilichen Maßnahmen und setzt sich weiterhin entschlossen für die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien ein.

    © 2016 Boston Herald

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