Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner
Tradition aus Massachusetts. Präsenz in Los Santos.
Über Dr. Raymond E. Vance
Geboren 1947 in Boston, Massachusetts, steht Dr. Raymond E. Vance für kompromisslose Verteidigung, taktische Brillanz und einen Ruf, der selbst vor zweifelhaften Doktortiteln nicht haltmacht. Vom Militärangestellten zum Angesehenen-Ermittler, heute das Gesicht einer Kanzlei, die in Los Santos neue Maßstäbe setzt.
Mit an Bord: Ehefrau Amanda, das strategische Rückgrat der Kanzlei.
Leistungsspektrum
- Strafverteidigung nach §1 StGB sowie Abschnitt 6 (§§15-21 StGB)
- Vertretung in Fällen von Mord, Totschlag und schwerer Körperverletzung
- Drogen- und Betäubungsmittelstraftaten gemäß Abschnitt 11 (§48 & §50 StGB)
- Verteidigung bei Besitz, Handel und Schmuggel von Betäubungsmitteln
- Amtsmissbrauch und Korruption nach Abschnitt 16 (§§63-65 StGB)
- Verteidigung bei Amtsanmaßung, Vorteilsnahme und Bestechung
- Wirtschaftsstrafrecht und Steuervergehen (§53 StGB)
- Beratung und Vertretung bei Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung
- Notwehr und Nothilfe nach Abschnitt 3. (§7 StGB)
- Rechtliche Beurteilung und Verteidigung bei Ausnahmesituationen
- Haftrechtliche Maßnahmen (§19 StPO)
- Einsatz gegen unrechtmäßige U-Haft oder Untersuchungshaft
- Soforthilfe bei Durchsuchung & Beschlagnahmung (§20 und §21 StPO)
- Beratung und Notfallbetreuung bei polizeilichen Maßnahmen
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verteidigung gegen Bußgelder und Verwarnungen
- Vertretung des Staates San Andreas(Government)(§§ 11, 12, 13, 14 und 37) einer Bundesbehörde oder staatlichen Behörden* nach Abschnitt 5 (§§11-14 StGB)
- Ermittlung gegen Mitarbeiter, Vertretung des Government im eigenen Interesse(Gegen Terrorismus, Hochverrat)
- Ermittlung gegen Beamte im Auftrag des Staates, Erhebung von Klagen gegen Beamte im Interesse des Staates
- Beratung bei Notfällen
- 24/7 Erreichbarkeit bei polizeilichen oder gerichtlichen Vorfällen
San Andreas Government, Los Santos Police Department, Los Santos Fire Department
Vertretungsausschluss bei Interessenkollision
Übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner die Vertretung des Staates, einer Bundes- oder Landesbehörde oder einer sonstigen öffentlichen Institution, ist eine gleichzeitige oder nachträgliche Vertretung der Gegenseite im selben Verfahren ausgeschlossen. Mit Auftragserteilung verpflichtet sich die Kanzlei zur ausschließlichen Wahrung der Interessen der jeweiligen Behörde. Eine Mandatsübernahme für die Gegenpartei ist aus Gründen der Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Interessenklarheit rechtlich und standesethisch ausgeschlossen. Eine Behörde hat das Recht auf Akteneinsicht im laufenden Verfahren.
Verhaltenscodes / Mandatsrichtlinien
Die Kanzlei Dr. Raymond E. Vance & Partner verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen im Umgang mit Mandanten, Behörden und dem Gericht:
- Mandatsannahme erfolgt ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung auf Interessenkonflikte.
- Absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten, selbst nach Mandatsbeendigung.
- Mandanten erhalten ehrliche Einschätzungen zur Sach- und Rechtslage – kein Schönreden, keine falschen Versprechungen.
- Keine Mandatsübernahme bei offensichtlich aussichtslosen oder rein querulatorischen Anliegen.
- Kooperation mit Behörden nur im Rahmen gesetzlich zulässiger und ethisch vertretbarer Grenzen.
- Verpflichtung zu Transparenz bei Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
- Wie erreiche ich die Kanzlei in Notfällen?
Die Kanzlei ist rund um die Uhr per E-Mail erreichbar. Für dringende Fälle (z. B. Festnahme, Hausdurchsuchung) ist eine sofortige Rückmeldung garantiert. - Was kostet eine Erstberatung?
Die Erstberatung ist kostenfrei, sofern daraus kein direktes Mandat hervorgeht. Bei Mandatsannahme wird der Stundensatz offen kommuniziert. - Was passiert, wenn die Kanzlei bereits die Gegenseite vertritt?
Die Kanzlei übernimmt in diesem Fall kein Mandat. Die Interessenwahrung ist strikt einseitig und kollisionsfrei. - Wie läuft die Mandatserteilung ab?
Nach Kontaktaufnahme erfolgt ein persönliches oder telefonisches Gespräch. Bei Einigung über Art und Umfang der Vertretung wird ein schriftlicher Mandatsvertrag aufgesetzt. - Wird meine Akte mit Behörden geteilt?
Nur, wenn Sie uns schriftlich von der Schweigepflicht entbinden oder eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht.
Referenzen / Fallbeispiele
- Fall 01 – Staatsbediensteter unter Korruptionsverdacht:
Verteidigung eines ranghohen Beamten des LSPD. Einstellung des Verfahrens wegen unzureichender Beweislage. - Fall 02 – Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss:
Eilverfahren gegen die Staatsanwaltschaft. Erfolg: Beweismittelverwertungsverbot durchgesetzt, Mandant freigesprochen. - Fall 03 – Wirtschaftskriminalität in mittlerem Unternehmen:
Aufdeckung interner Veruntreuung, Strafanzeige gegen Geschäftsführer im Auftrag des Staates San Andreas. - Fall 04 – Selbstjustiz in Notwehrlage:
Verteidigung eines Bürgers, der einen Angreifer schwer verletzte. Notwehr erfolgreich nachgewiesen, Freispruch. - Fall 05 – Polizeigewalt im Verhörraum:
Vertretung des Police Department of Massachusetts in einem internen Verfahren gegen vier Ermittlungsbeamte. Gegenstand: mehrfach dokumentierte Fälle gewaltsam erzwungener Geständnisse. Ergebnis: Drei Beamte suspendiert, einer strafversetzt. Verteidigung des Departments als Institution gegenüber Presse, Öffentlichkeit und interner Aufsicht. Maßnahmenplan zur Verfahrensreform erfolgreich implementiert, Strafverfahren gegen die Behörde abgewendet.
Rechtslage / Rechtsthemen-Blog
In unserem Rechtsthemen-Blog analysieren wir aktuelle Entwicklungen und praxisnahe Fragen aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
- ...folgt
Der Blog wird fortlaufend ergänzt. Themenvorschläge? Schreiben Sie uns.
Mandatsanfrage stellen
Sie möchten ein Mandat erteilen oder eine Erstberatung anfragen? Füllen Sie folgendes Formular aus und senden Sie es an kanzlei@vance-partner.sa und wir melden uns schnellstmöglich:
👤 Name:
[Dein vollständiger Name]
📧 E-Mail-Adresse:
[Deine E-Mail-Adresse]
📌 Betreff:
[Kurze Themenbeschreibung, z. B. „Strafverteidigung – U-Haft“]
📄 Anliegen:
[Ausführliche Beschreibung – Was ist passiert? Welche Hilfe wird benötigt? Datum, Beteiligte, ggf. Aktenzeichen]
Unser Team
Dr. Raymond E. Vance – Gründer & Strafverteidiger – unorthodox, aber effektiv.
Amanda Vance – Organisation & Strategie – die stille Kraft.
Dolores Vega – Standortleitung Massachusetts – klug, scharf, unnachgiebig.
Kontakt
Standort Los Santos:
Adressdaten folgen
E-Mail: kanzlei@vance-partner.de
Hauptkanzlei Massachusetts:
75 Elm Street, Somerville, MA
Telefon: (617) 888-1947