Fire Prevention and Public Safety Bureau
Brandschutzverordnung Nr. 01
Stand: 11/2025
§1 Zweck der Verordnung
Diese Brandschutzverordnung dient der Vermeidung von Brandgefahren, dem Schutz von Leben und Eigentum sowie der Sicherstellung eines geordneten Verhaltens im Brandfall innerhalb öffentlicher, gewerblicher und privater Einrichtungen in Los Santos.
Sie legt die grundlegenden Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz, den Betrieb von Feuer- und Alarmsystemen sowie das Verhalten im Brandfall fest.
Sie gilt für alle Betriebe, Gebäude und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder in denen regelmäßig Personen tätig sind.
Ziel ist es, Brände zu verhindern, deren Auswirkungen zu begrenzen und eine schnelle, sichere Rettung aller Personen zu gewährleisten.
§2 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt:
- für alle gewerblichen Betriebe, öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungsorte,
- für Eigentümer, Betreiber, Pächter und Mitarbeiter solcher Einrichtungen,
- Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten,
- für temporäre Veranstaltungen, Arbeitsstätten und Versammlungsorte (z.B. Märkte/Events) bei denen offenes Feuer oder elektrische Geräte verwendet werden.
Sie ist für Betreiber, Eigentümer, Pächter und Beschäftigte verbindlich.
§3 Allgemeine Anforderungen
3.1 - Jeder Betreiber ist für die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen innerhalb seines Gebäudes verantwortlich. Im Falle eines Brandes ist eine rasche Evakuierung und Alarmierung möglich.
3.2 - Alle Anlagen und Einrichtungen sind so zu betreiben und zu warten, dass keine Brandgefahr entsteht.
3.3 - Das Los Santos Fire Department (LSFD) ist berechtigt, Brandsicherheitsprüfungen durchzuführen und Empfehlungen auszusprechen.
3.3.1 - Bei Verstößen kann das Los Santos Fire Department (LSFD) Auflagen erteilen oder den Betrieb zeitweise untersagen.
§4 – Brandverhütung
4.1 - Anlagen, Maschinen und elektrische Geräte sind so zu betreiben, dass keine Brandgefahr entsteht. (-> Abschnitt §5)
4.2 - Flucht und Rettungswege müssen über einen Plan und an Ausgängen ausgeschildert sein. (-> Abschnitt §6)
4.3 - Brennbare Stoffe, Gase und Chemikalien sind sicher und entfernt von Zündquellen zu lagern. (-> Abschnitt §8)
4.4 - Offenes Feuer, Pyrotechnik oder Heißarbeiten sind nur mit Genehmigung des Los Santos Fire Department (LSFD) erlaubt.
4.5 - Abfälle, Papier oder Kartons dürfen nicht in Treppenhäusern oder Fluren gelagert werden, Sturz- und Stolpergefahr. (-> Abschnitt §6)
§5 Elektrische Anlagen
5.1 - Elektrische Installationen und Anlagen müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden.
5.1.1 - Beschädigte Kabel oder improvisierte Stromverbindungen sind unverzüglich zu beseitigen.
5.2 - Steckdosen und Verteiler dürfen nicht überlastet werden.
5.3 - Sicherungskästen sind frei zugänglich und beschriftet zu halten.
5.4 - Geräte sollten mit Prüfsiegeln versehen sein, falls eine Wartung durchgeführt worden ist. Diese sind freiwillig anzuordnen.
§6 Flucht- und Rettungswege
6.1 - Fluchtwege sind deutlich zu kennzeichnen und stets freizuhalten.
6.2 - Türen in Fluchtrichtung dürfen nicht verschlossen oder verstellt werden.
6.2.1 - Türen in Fluchtrichtung müssen sich ohne Hilfsmittel öffnen lassen.
6.3 - Sammelplätze sind gut sichtbar zu kennzeichnen, durch den Betreiber im voraus bestimmt worden.
6.4 - Rettungswege dürfen nicht durch Fahrzeuge oder Gegenstände blockiert sein.
§7 – Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen
7.1 - Feuerlöscher müssen leicht zugänglich, sichtbar und funktionsfähig sein. Zusätzlich sollte eine angemessene Anzahl, variiert je nach Größe des Betriebes und der Lagerung von Gefahrstoffen, vorhanden sein.
7.1.1 - Der Wartungstermin ist jährlich zu wiederholen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
7.2 - Löschdecken oder Sprinkleranlagen werden empfohlen, sind aber nicht zwingend erforderlich.
7.2.1 - Sprinkleranlagen sind dann regelmäßig zu prüfen.
7.3 - Brandmelde- und Alarmsysteme müssen funktionsfähig und leicht zugänglich sein.
7.3.1 - Eine Funktionsprüfung ist regelmäßig durchzuführen.
7.3.2 - Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen sind in allen relevanten Räumen zu installieren.
§8 Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen
8.1 - Brennbare Stoffe sind sicher und entfernt von Zündquellen zu lagern.
8.2 - Gasflaschen sind aufrecht und gesichert zu lagern.
8.3 - Chemikalien sind getrennt nach Gefahrklasse zu verwahren.
8.4 - Behälter müssen dicht und beschriftet sein.
§9 Küchen- und Werkstattbereiche
9.1 - Kochstellen, Fritteusen und Gasgeräte sind regelmäßig zu reinigen.
9.2 - Dunstabzüge müssen frei von Fettablagerungen sein.
9.3 - Offene Flammen dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
9.4 - Ein geeigneter Feuerlöscher muss in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
§10 Mitarbeiter und Organisation
10.1 - Alle Mitarbeiter sind regelmäßig in Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen zu unterweisen.
10.2 - Evakuierungspläne müssen ausgehängt und bekannt sein.
10.3 - Notrufnummern sind gut sichtbar anzubringen.
10.4 - Verantwortliche Brandschutzbeauftragte sind zu benennen, sofern der Betrieb eine gewisse Größe überschreitet.
§11 Zufahrten und Wasserentnahmestellen
11.1 - Feuerwehrzufahrten und Hydranten müssen stets frei und zugänglich bleiben.
11.1.1 - Das Zuparken einer Rettungseinfahrt oder Hydranten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.
11.2 - Wasseranschlüsse sind nicht zu blockieren oder zuzustellen.
§12 – Verhalten im Brandfall
12.1 - Ruhe bewahren und sofort den Notruf bei der 911 absetzen.
12.2 - Personen warnen und das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen.
12.3 - Türen und Fenster nach Möglichkeit schließen, um Brandrauch einzudämmen.
12.4 - Eigene Löschversuche sind nur durchzuführen, wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht.
12.5 - Den Anweisungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.
§13 – Brandschutzunterweisungen
13.1 - In Betrieben mit regelmäßigem Publikumsverkehr sind jährliche Unterweisungen über Brandverhalten und Evakuierung durchzuführen.
13.2 - Mitarbeiter müssen wissen, wo sich Feuerlöscher und Fluchtwege befinden.
13.3 - Das Los Santos Fire Department (LSFD) kann auf Anfrage oder bei Bedarf Schulungen oder Informationsveranstaltungen durchführen.
§14 – Kontrollen und Nachprüfungen
14.1 - Das Los Santos Fire Department (LSFD) führt Brandsicherheitsprüfungen und Beratungen, anhand dieser Verordnung durch.
14.2 - Bei Mängeln wird ein Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen erstellt.
14.2.1 - Werden Mängel festgestellt, ist der Betreiber verpflichtet, diese innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen.
§15 – Verstöße und Maßnahmen
15.1 - Verstöße gegen diese Verordnung können zu Auflagen, Verwarnungen oder Betriebsschließungen führen.
15.2 - Bei wiederholten oder groben Verstößen behält sich das Los Santos Fire Department die Meldung an das San Andreas Department of Justice (SADoJ) vor.
15.3 - Ordnungsmaßnahmen dienen ausschließlich der öffentlichen Sicherheit, nicht der Bestrafung.
§16 – Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Das Los Santos Fire Department (LSFD) arbeitet bei Bedarf mit dem Los Santos Police Department (LSPD) und dem San Andreas Department of Justice (SADoJ) zusammen, um Brandschutzbestimmungen durchzusetzen.
Das Los Santos Fire Department (LSFD) kann bei Bedarf einen Officer vom Los Santos Police Department (LSPD) zur eigenen Sicherheit während/zu einer Brandschutzüberprüfung anfordern.
Das Los Santos Fire Department (LSFD) arbeitet eng mit der Regierung zusammen und meldet Fehlverhalten der Unternehmen.
| Ordnungswidrigkeit | Paragraph | Strafzumessung | Anmerkung |
| Fehlende oder verdeckte Fluchtwegkennzeichnung | § 6.1 - 6.2 | 500$ - 2.000$ | |
| Fehlende oder abgelaufene Feuerlöscherprüfung | § 7.1.1 | 500$ - 1.500$ | |
| Unzureichende Schulung / fehlende Brandschutzunterweisung | § 10.1, § 13.1 | 3.000$ | |
| Lagern brennbarer Stoffe ohne Abstand zu Zündquellen | § 4.3, § 8.1 | 1.500$ - 5.000$ | |
| Unzureichende Kennzeichnung von Gefahrenstoffen | § 8.4 | 1.500$ - 3-000$ | |
| Blockieren von Hydranten oder Feuerwehrzufahrten | § 11.1.1 | 1.000$ - 2.500$ | Abschleppen möglich, Zuständig LSPD |
| Unbefugte Verwendung von Feuer / Pyrotechnik | § 4.4 | 2.000$ - 10.000$ | |
| Manipulation oder Außerbetriebsetzen von Brandmeldeanlagen | § 7.3 ff. | 5.000$ - 15.000$ | Strafanzeige möglich |
| Wiederholte Verstöße gegen Brandschutzauflagen | § 5.2 | Max. 25.000$ | Betriebsschließung möglich (GOV) |
| Nichtumsetzung behördlicher Auflagen innerhalb Frist | § 14.2.1 | 1.000$ - 5.000$ | Betriebsschließung möglich (GOV) |
| Grob fahrlässige Brandverursachung durch Vernachlässigung | § 3-5 | Einzellfall, je nach Schaden | Strafanzeige prüfen |