HIGHLAND COMMUNITY ROLEPLAY
Characterkill-Richtlinien
§ 1 - Voraussetzungen für einen Characterkill (CK)
- Jeder Characterkill muss IC ausgespielt werden.
- Ein Characterkill darf nur alle 28 Tage durchgeführt werden. SCKs und ZCKs sind in der Regel von dieser Frist befreit.
- Jeder Characterkill muss von einem Charakterbeauftragten Teammitglied genehmigt und kontrolliert werden. Hier findest Du eine Liste.
- Nachdem ein Characterkill genehmigt wurde, darf dieser vom jeweiligen Spieler ausgespielt und nach Ende der Situation mit Beweisen belegt werden.
- Innerhalb der 28 tägigen Sperrzeit für CKs, muss der Spieler Interaktionen vermeiden, die seinen Charakter sterben lassen würden.
- Zur Beantragung sind die jeweiligen Vorlagen aus § 5 - Vorlagen zur Beantragung zu nutzen.
§ 2 - Spontaner Characterkill (SCK)
- Es muss spontan zu einer Situation gekommen sein, die vorher weder geplant noch mit anderen abgesprochen war, in der der Charakter ums Leben gekommen ist.
- Ein Charakterbeauftragter muss zu der Situation Ingame hinzugezogen werden, um den SCK zu genehmigen und am Ende durchzuführen.
§ 3 - Zwangs Characterkill (ZCK)
- Mit einer begründeten Hintergrundgeschichte vergangener Situationen des betroffenen Charakters, kann ein ZCK mittels privater Konversation beantragt werden. Dazu sind alle Charakterbeauftragten der Konversation hinzuzufügen und die entsprechende Vorlage zu verwenden.
- Ein Charakterbeauftragter muss den ZCK genehmigen und darf die Situation gespielt werden.
§ 4 - Sonstiges
- Fraktionsleader dürfen nach einem Characterkill, den jeweiligen Spieler aus der Fraktion entlassen.
- Eine "Wiedereinstellung in die Fraktion" obliegt jedem Leader selbst.
§ 5 - Vorlagen zur Beantragung
Code: Characterkill (CK)
Accountname (OOC-Name):
Charakter-Name (IC) für den der CK-Antrag gestellt wird:
Situation / geplanter Verlauf des CK:
Link zur neuen Charakterstory: